Montag, 19. November 2007

Staatliche Prüfung für Übersetzer - Teil VII

2. Die Stegreifübersetzung

Hier gilt es weiterhin täglich zu übersetzen und ohne Wörterbuch beim Zeitungslesen die Texte im Kopf zu übersetzen.Was ich nicht wusste: Es soll in der Prüfung fast wie Dolmetschen klingen. Also keine "Ähhs" anbringen. Keine Gedankengänge mitteilen. Wenn einem ein Wort nicht einfällt, kann man es, sofern einem an Ende noch Zeit bleibt, korrigieren.

3. Gespräch über Übersetzermethoden und -hilfsmittel

Hier sollte man die wichtigsten Wörterbücher kennen. Allgemeine wie Fachwörterbücher, einsprachige oder zweisprachige, Terminologien, Glossare, Standardübersetzungen.Als Mittel der Recherche sind Enzyklopädien, Fachzeitschriften und -bücher zu nennen.Wer sie kennt, kann auch über Computerprogramme wie Trados oder Transit sprechen.

Keine Kommentare: