Freitag, 16. November 2007

Staatliche Prüfung für Übersetzer - Teil IV

3. Gerichts- und Behördenterminologie:

Dieser Teil der Prüfung wird nur von einigen Ländern verlangt. Leider kann man sich die Prüfungen der vergangenen Jahre nicht zuschicken lassen. Dazu kann ich nur eines sagen: Buch kaufen und mehrmals gründlich durcharbeiten. Die Gerichts- und Behördenterminologie ist eine Fachsprache für sich.

Ich war sehr verunsichert und musste viel Zeit in die Vorbereitung dieser Prüfung investieren. Natürlich habe ich noch andere Bücher konsultiert und mir von Jurastudenten verschiedene Begriffe erklären lassen. Letztendlich war die Prüfung nicht so schwer wie befürchtet, aber man sollte das auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen, da das Vokabular umfangreich ist und die richtige Anwendung der Terminologie ein Verständnis der Materie voraussetzt.
Bei der Prüfung waren die Fragen allerdings nicht so schwer wie die Probeklausuren im Buch. So empfand ich es wenigstens.

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