Donnerstag, 15. November 2007

Staatliche Prüfung für Übersetzer - Teil III

2. Der landeskundliche Aufsatz

Zur Prüfung gehört das Verfassen eines Aufsatzes in der Fremdsprache zu einem landeskundlichen Thema. (Politik, Wirtschaft, Geschichte, Gesellschaft)

Manche Prüfungsämter geben nicht an, wie lang der Text sein soll. Aber 500 Wörter, also zwei handschriftliche Din A4 Seiten sollten es schon sein. Am besten man schreibt ein bis zwei Aufsätze pro Woche.

Aus verschiedenen Gründen schreibt man alles am besten per Hand:
1. In der Prüfung schreibt man mit der Hand und man sollte seine Kalligraphie noch mal auf vordermann bringen. Schmierige Schrift wird im Zweifelsfall als Fehler bewertet. Außerdem soll die Kondition der Handmuskeln trainiert werden, damit man bei der Prüfung nicht schlapp macht.
2. Papier hat keine Rechtschreibkorrekturfunktion. Wenn man Probleme mit der Rechtschreibung hat, fällt das bei der Korrektur sofort auf und es ist noch früh genug, daran zu arbeiten.
3. Wenn man am Computer schreibt, kann man einfach loslegen und später noch was vorne und in der Mitte einfügen. Bei der Handschrift muss sich sich bereits am Anfang genau überlegen, was man sagen will und wie man das strukturieren soll. Wie in der Schule legt man sich am besten vorher ein Schmierblatt an, auf dem man eine Art Mindmap macht und eine Struktur in den Aufsatz bringt. Danach kann man endlich schreiben.

Hier gilt es wieder: Unbedingt korrigieren lassen und die Prüfungstexte der vergangenen Jahre bearbeiten.

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