Samstag, 17. November 2007

Staatliche Prüfung für Übersetzer - Teil V

C. Die schriftliche Prüfung:

Die schriftliche Prüfung wird normalerweise an drei aufeinander folgenden Tagen abgelegt. Der genaue Ablauf mit Prüfungszeiten wird den Prüflingen vorher in einem Schreiben mitgeteilt. Denkt dran, dass es normalerweise zwei Prüfungen an einem Tag gibt. Also nicht nach der ersten Prüfung einfach gehen, so wie das jemand bei meiner Prüfung gemacht hat. Die Prüfung gilt bei Abwesenheit dann als nicht bestanden.

D. Das Ergebnis:

Das Ergebnis bekommt man ein bis drei Monate nach der Prüfung mitgeteilt. Es kommt auf das Land an, ob sie einem auch die Noten der Einzelprüfungen mitteilen. Wenn man nicht bestanden hat, ist man von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen.

Man besteht, wenn kein Prüfungsteil "ungenügend" und nur ein Prüfungsteil "mangelhaft" ist, den man mindestens mit einem "befriedigend" ausgleichen muss. Hat man den Teil der Gerichts- und Behördenterminologie oder den Aufsatz nicht bestanden (also eine 5), ist man durchgefallen.

In den kommenden Wochen wird dem Prüfling dann der Termin für die mündliche Prüfung mitgeteilt.

Wer nicht besteht:

Wer nicht besteht, kann die Prüfung im gleichen Fachgebiet ein einziges Mal wiederholen. Danach muss er das Fachgebiet wechseln. Bei Umzug kann man ohne Probleme das Prüfungsamt wechseln. Man muss nur angeben wo und wann man die Prüfung nicht bestanden hat.

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