Freitag, 26. Juni 2009

Europäisches Mahnverfahren - Ein Trauerspiel in drei Akten

Erster Akt - Die Forderung

Dass ich so manchem Kunden monatelang wegen einer Rechnung hinterherlaufe, bin ich (leider) bereits gewöhnt. Doch zum Äußersten musste ich bislang noch nicht gehen. Nur bei einem Kunden ist mir der Geduldsfaden gerissen, da er mich seit November letzten Jahres ignoriert, nicht auf Mails antwortet und sich sogar an seinem eigenen Mobiltelefon selbst verleugnet. "Nein, ich bin nicht der Herr X. Nein, der Herr X. ist momentan nicht zu sprechen. Versuchen Sie es später."

Da habe ich vom Europäischen Mahnverfahren gelesen. Es wurde im Januar 2009 eingeführt, um die Vollstreckung von Geldforderungen in der EU zu vereinfachen. Auch kleine Geldbeträge können problemlos eingefordert werden. Den Antrag dazu kann man online ausfüllen und an das zuständige Amtsgericht richten. Dazu braucht man keine Hilfe von einem Anwalt. So die Infos im Internet und in der Zeitschrift des BDÜ.

Prompt habe ich das Verfahren eingeleitet. Ich war in der Lage den Antrag alleine in nur etwa zwei Stunden auszufüllen.

Zweiter Akt - Die Gerichtskosten

Nach einigen Wochen kam ein Brief vom Amtsgericht mit der Aufforderung 75 Euro Gerichtskosten zu bezahlen. Dieses Geld würde ich vom Schuldner wieder erhalten, wenn ich diese einfordere. Nach erneutem, ergebnislosen Versuch der außergerichtlichen Einigung bei meinem Kunden, habe ich das Geld bezahlt.

Dritter Akt - Der Gebührenvoschuss

Nun wurde ich gefragt, ob ich denn eine Übersetzung des Schreibens an meinen Kunden wünschte. Würde das Schreiben nicht übersetzt, müsse er nicht zahlen. (Na, was bleibt mir übrig, als die Übersetzung zu beauftragen.) Ich fiele als Übersetzerin aus, da ich Partei des Falles sei.
Wenig später kam die Aufforderung der Zahlung eines Gebührenvorschusses von 300 Euro für die Übersetzung. Ein Telefonat später erfuhr ich, dass die Übersetzungskosten teurer oder billiger ausfallen können. Es könne sein, dass ich etwas von diesem Geld wiederbekäme, oder dass ich noch was draufzahlen müsse. Das wisse man nie so genau. Die Übersetzungsgebühren bekäme ich allerdings wahrscheinlich nicht vom Schuldner zurück.

Jetzt werde ich das Verfahren wohl einstellen lassen und mein Kunde ahnt noch nicht einmal, welcher Kelch an ihm vorüber gegangen ist.

Absurd, dass meine Geldforderung für Übersetzungsleistungen an den Übersetzungskosten scheitert.

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